Alltagshilfe in der 24-Stunden-Pflege: Kosten und Abzugsmöglichkeiten in 2025

24 Stunden Pflege finanzierung
Inhaltsverzeichnis

Die sogenannte 24-Stunden-Pflege ist eine beliebte Option für Menschen, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit kontinuierliche Unterstützung im Alltag benötigen. Neben der individuellen Betreuung zu Hause spielen auch finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten wie das Pflegegeld, die Verhinderungspflege und das Landespflegegeld Bayern eine wichtige Rolle. Doch welche Kosten können von den Zuschüssen abgedeckt werden, und wie lässt sich die finanzielle Belastung reduzieren?


Pflegegeld: Direkte Unterstützung für Pflegebedürftige

Das Pflegegeld ist eine monatliche Zahlung der Pflegekasse, die Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (ab Grad 2) zusteht. Es wird direkt an die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige gezahlt und kann flexibel verwendet werden, beispielsweise für:

  • die Finanzierung von sog. 24-Stunden-Betreuungskräften,
  • zusätzliche Hilfen im Haushalt oder
  • Pflegehilfsmittel.
PflegegradPflegegeld
2347 Euro
3599 Euro
4800 Euro
5990 Euro

Wichtig: Das Pflegegeld allein deckt die Kosten einer sog. 24-Stunden-Betreuung in der Regel nicht vollständig ab. Es dient vielmehr als finanzielle Basis, die durch andere Leistungen ergänzt werden kann.


Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige

Die Verhinderungspflege greift, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt (z. B. durch Urlaub oder Krankheit). Pro Kalenderjahr stehen bis zu 1.685 Euro zur Verfügung, die für eine Ersatzpflege genutzt werden können. Auch diese Mittel können anteilig zur Finanzierung einer 24-Stunden-Pflegekraft verwendet werden. Zusätzlich kann ein Teil der Kurzzeitpflege (bis zu 843 Euro) auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Insgesamt dann 2.528 Euro. Ab 1. Juli 2025 kann bei einer 100% Übertragung des Kurzzeitpflegebudgets bis zu 3.539 Euro in Anrechnung gebracht werden.

Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Betreuungskraft auch als Verhinderungspflege abgerechnet werden kann, beispielsweise für Zeiträume, in denen Angehörige verhindert sind.


Landespflegegeld Bayern: Zusatzleistung für Pflegebedürftige

Das Landespflegegeld in Bayern bietet Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 eine jährliche Einmalzahlung. Diese Leistung ist unabhängig vom Einkommen und kann frei verwendet werden, z. B. für:

  • zusätzliche Betreuungskosten,
  • Pflegehilfsmittel oder
  • sonstige Aufwendungen im Pflegealltag.

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten: Pflegekosten reduzieren

Ein großer Vorteil der sog. 24-Stunden-Pflege liegt darin, dass viele der anfallenden Kosten steuerlich geltend gemacht werden können. Dazu zählen:

  1. Haushaltsnahe Dienstleistungen: Kosten können von der Steuer abgesetzt werden.
  2. Außergewöhnliche Belastungen: Pflegekosten, die die finanzielle Zumutbarkeit übersteigen, können als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Voraussetzung ist der Nachweis der Pflegebedürftigkeit und die Zweckbindung der Ausgaben.
  3. Pflegehilfsmittel: Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Inkontinenzprodukte können unter bestimmten Umständen erstattet oder steuerlich abgesetzt werden.

Praktische Tipps zur Kosteneffizienz

  • Kombinieren Sie Leistungen: Nutzen Sie Pflegegeld, Verhinderungspflege und Landespflegegeld parallel, um die Finanzierung der Betreuung zu sichern.
  • Pflegehilfsmittel beantragen: Die Pflegekasse erstattet monatlich bis zu 42 Euro für Verbrauchsmaterialien.
  • Dokumentation: Führen Sie eine detaillierte Übersicht über alle Ausgaben, um Abzüge geltend machen zu können.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

Liebe Interessentin, lieber Interessent,

mein Name ist Sarah Rogalla-Schwertfeger. Meist bin ich Ihre erste Ansprechpartnerin. Gerne beantworte ich Ihre Fragen.

Ihre Sarah Rogalla-Schwertfeger