(kostenlos & bundesweit)
Wenn Sie als pflegender Angehöriger eine Auszeit brauchen – sei es durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe – stehen wir Ihnen mit passenden Vertretungslösungen zur Seite. Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeiten:
Eine zuverlässige Betreuungskraft mit guten Deutschkenntnissen, alles inklusive: keine Zuschläge, keine Reisekosten – zum Festpreis.
Eine Betreuungskraft mit sehr guten Deutschkenntnissen, ebenfalls alles inklusive und ohne versteckte Kosten.
Sie haben besondere Anforderungen oder Wünsche? Wir erstellen gerne ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre persönliche Situation.
Ab dem 01.07.2025 wurden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget (Entlastungsbudget) von 3.539 € für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 zusammengefasst – wer bis dahin bereits Leistungen in Anspruch genommen hat (z. B. im ersten Halbjahr), kann die unverbrauchten Restbeträge weiterhin nutzen .
Wenn Sie als pflegender Angehöriger erkranken, in den Urlaub fahren oder einfach eine Auszeit benötigen, springt die Verhinderungspflege ein. Die Pflegekasse finanziert eine Vertretung für bis zu 8 Wochen im Jahr.
Ja. Attendus vermittelt seit über 12 Jahren erfahrene Betreuungskräfte aus dem EU-Ausland – legal, versichert und geprüft. Diese können im Rahmen der Verhinderungspflege eingesetzt werden und übernehmen die Betreuung direkt bei Ihnen zu Hause.
Unsere Koordinatorin begleitet Sie durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung bei der Pflegekasse bis zum ersten Tag der Betreuung.
Wenn Sie sofort starten möchten, können Sie Zeit sparen und den Antragsfragebogen direkt ausfüllen. Wir erhalten dann alle wichtigen Informationen auf einmal und melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem konkreten Angebot bei Ihnen.
Verhinderungspflege (ab 01.07.2025 über das neue Entlastungsbudget):
Wenn pflegende Angehörige selbst krank werden, zur Kur fahren, Urlaub machen oder einfach einmal eine Pause brauchen, können sie eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen – also eine Vertretung für bis zu 56 Tage im Jahr.
Ab dem 1. Juli 2025 steht dafür ein neues, gemeinsames Entlastungsbudget von 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung. Dieses Budget kann flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege genutzt werden – je nachdem, was gerade gebraucht wird.
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die bei der zuständigen Pflegekasse beantragt wird.
Auch eine polnische Pflegekraft kann über dieses Budget finanziell unterstützt werden – bis zur genannten Höhe von 3.539 Euro im Jahr.
Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihren Möglichkeiten.
Oft braucht man nur kurzfristig Unterstützung – zum Beispiel während eines Urlaubs oder Krankenhausaufenthalts. Doch für nur 10 oder 14 Tage reist eine polnische Betreuungskraft in der Regel nicht extra an – genau hier setzt unser Angebot an.
Attendus hat eine passende Lösung:
✔ Für 1.700 € erhalten Sie eine Betreuungskraft mit guten Deutschkenntnissen für 10 Tage – alles inklusive, also ohne zusätzliche Reisekosten (gilt für die Betreuung einer Person).
✔ Für 2.600 € erhalten Sie eine Betreuungskraft mit sehr guten Deutschkenntnissen für 14 Tage – ebenfalls alles inklusive.
Sie haben besondere Wünsche oder benötigen eine individuelle Lösung? Kein Problem – wir beraten Sie gerne persönlich und finden das passende Angebot für Ihre Situation.
Verhinderungspflege ab 01.07.2025 – einfach und flexibel nutzbar
Ab dem 1. Juli 2025 gibt es ein neues Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr.
Damit können Sie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibel kombinieren – ganz ohne getrennte Budgets.
Voraussetzung:
Pflege zu Hause
Pflegegrad 2 oder höher
Auch eine polnische Betreuungskraft kann darüber finanziert werden – wir beraten Sie gerne!
Verhinderungspflege ab 01.07.2025 – So stellen Sie den Antrag
Ab Juli 2025 steht Ihnen ein einheitliches Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr zur Verfügung – flexibel nutzbar für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege.
So beantragen Sie die Leistung:
Antrag bei Ihrer Pflegekasse telefonisch, per E-Mail oder online anfordern
Formular ausfüllen und Kostenvoranschlag oder später die Rechnung der polnischen Betreuungskraft beilegen
Falls Sie das gesamte Budget für Verhinderungspflege nutzen möchten, entsprechend im Antrag vermerken
Gut zu wissen:
Voraussetzungen: Pflegegrad 2 oder höher, Pflege zu Hause
Ab dem 1. Januar 2026 können Kosten der Verhinderungspflege nur noch für das laufende und das vorherige Kalenderjahr bei der Pflegekasse geltend gemacht werden. Eine weitergehende rückwirkende Beantragung ist nicht mehr möglich. Lassen Sie sich bei Fragen von ihrer Pflegekasse beraten.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung!
Alle pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 2 oder höher, die mindestens 6 Monate von einer Angehörigen oder nahestehenden Person gepflegt werden.
Ja, das ist möglich. Attendus klärt gemeinsam mit Ihnen die Voraussetzungen und unterstützt bei der Abrechnung mit der Pflegekasse.
In der Regel innerhalb weniger Tage nach der Anfrage. Bei kurzfristigem Bedarf sprechen Sie uns direkt an.
Seit Juli 2025 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung. Dieser kann flexibel für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder eine Kombination aus beiden eingesetzt werden.
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