Beratungsbesuch bei Pflegegeldempfängern – Pflicht, Zweck und Ablauf

Pflegegeld und Beratungsbesuch
Inhaltsverzeichnis

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden und dafür Pflegegeld von der Pflegekasse erhalten, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch in Anspruch zu nehmen. Dieser Besuch ist mehr als nur eine Formalität – er soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern und pflegende Angehörige unterstützen. In diesem Artikel erfahren Sie, warum der Beratungsbesuch so wichtig ist, wie er abläuft und was es dabei zu beachten gilt.

Was ist ein Beratungsbesuch?

Ein Beratungsbesuch (nach § 37 Abs. 3 SGB XI) ist ein verpflichtender Hausbesuch durch eine Pflegefachkraft, der Pflegegeldempfängern helfen soll, eine gute Pflege sicherzustellen. Dabei handelt es sich nicht um eine Kontrolle, sondern um ein unterstützendes Gespräch mit dem Ziel, die häusliche Pflegesituation zu verbessern, auf Wunsch praktische Tipps zu geben und auch Pflegepersonen zu entlasten.

Wer muss einen Beratungsbesuch durchführen lassen?

Die Verpflichtung zum Beratungsbesuch besteht für alle Pflegebedürftigen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen – also keine ambulanten Pflegedienste nutzen. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:

Pflegegrad         Beratungsbesuch erforderlich

Pflegegrad 1     freiwillig (empfohlen)

Pflegegrad 2     alle 6 Monate

Pflegegrad 3     alle 6 Monate

Pflegegrad 4     alle 3 Monate

Pflegegrad 5     alle 3 Monate

Wird ein ambulanter Pflegedienst in Kombination mit dem Pflegegeld genutzt (Kombinationsleistung), ist der Beratungsbesuch ebenfalls freiwillig.

Wer führt den Besuch durch?

Der Beratungsbesuch wird von Pflegefachkräften durchgeführt, z. B. von:

zugelassenen ambulanten Pflegediensten

Pflegeberatungsstellen

Sozialstationen

Die Auswahl der Pflegefachkraft oder des Pflegedienstes kann vom Pflegebedürftigen selbst getroffen werden. Häufig kooperieren Pflegekassen mit bestimmten Anbietern, die dann kontaktiert werden können.

Was passiert beim Beratungsbesuch?

Ein typischer Beratungsbesuch dauert etwa 30 bis 60 Minuten und findet im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen statt. Dabei werden folgende Themen besprochen:

Pflegezustand und Pflegesituation zu Hause

Belastung und Bedarf der Pflegeperson

Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung

Tipps zur Körperpflege, Ernährung oder Mobilität

Informationen zu Schulungen, Entlastungsleistungen und weiteren Unterstützungsangeboten

Wichtig: Die Pflegekraft erstellt im Anschluss einen Beratungsnachweis, der der Pflegekasse übermittelt wird. Nur mit diesem Nachweis bleibt der Anspruch auf Pflegegeld bestehen.

Was passiert, wenn der Besuch nicht stattfindet?

Wenn der gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbesuch nicht fristgerecht erfolgt, kann die Pflegekasse:

das Pflegegeld kürzen

im schlimmsten Fall das Pflegegeld komplett streichen

Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren und ggf. bei Verhinderung frühzeitig abzusagen und neu zu planen.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für den Beratungsbesuch werden von der Pflegekasse übernommen. Es entstehen für Pflegebedürftige oder Angehörige keine zusätzlichen Ausgaben.

Vorteile des Beratungsbesuchs

Trotz der Verpflichtung hat der Beratungsbesuch viele Vorteile:

Entlastung und Unterstützung der pflegenden Angehörigen

Verbesserung der Pflegequalität

Hinweise auf mögliche zusätzliche Leistungen

Vermeidung von Pflegefehlern oder Überlastung

Frühzeitiges Erkennen von Veränderungsbedarf

Der Beratungsbesuch bei Pflegegeldempfängern ist kein bürokratischer Akt, sondern ein wertvolles Instrument zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen. Wer ihn ernst nimmt, profitiert langfristig – nicht nur durch den Erhalt des Pflegegeldes, sondern auch durch konkrete Hilfe im Pflegealltag.

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