Die Wirksamkeit eines Testaments bei bestehender Demenz ist ein sensibles Thema. Grundsätzlich gilt: Ein Testament ist nur dann rechtsgültig, wenn der Verfasser im Zeitpunkt der Erstellung testierfähig ist, also seine Entscheidungen frei und bewusst treffen kann. Bei einer diagnostizierten Demenz wird oft infrage gestellt, ob diese Fähigkeit noch gegeben ist. Solange die Demenz jedoch nicht weit fortgeschritten ist, kann eine Person durchaus noch in der Lage sein, ein wirksames Testament zu errichten. Entscheidend ist der konkrete geistige Zustand zum Zeitpunkt der Testamentserstellung. Um spätere Anfechtungen zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, eine ärztliche Bescheinigung über die Testierfähigkeit einzuholen.
Am 18.07.2024 hat das Landgericht Frankenthal (Pfalz) ein Urteil (Az.8O 97/24) zu dieser Thematik gefällt.