Die Pflege eines nahestehenden Menschen fordert Zeit, Kraft und Organisation. Damit Sie nicht in Überlastung geraten, stellt die Pflegeversicherung verschiedene Entlastungsleistungen bereit. In diesem Beitrag lesen Sie verständlich und kompakt, welche Hilfen es gibt, wer Anspruch hat und wie Sie sie beantragen.
🧾 Was sind Entlastungsleistungen?
Entlastungsleistungen sind zweckgebundene Zuschüsse der Pflegeversicherung, mit denen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen Unterstützung im Alltag finanzieren – etwa Betreuung, Haushaltshilfe, Tagespflege oder Kurzzeitangebote.
💶 Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat (alle Pflegegrade ab PG 1)
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € monatlich für alle Pflegegrade (PG 1–5). Er wird nicht automatisch überwiesen, sondern gegen Nachweis für anerkannte Angebote erstattet (z. B. Alltagsbegleiter, Betreuungsleistungen, Tages-/Nachtpflege). Nicht genutzte Beträge können angespart und bis Ende Juni des Folgejahres verwendet werden.
Typische Einsätze:
Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (nach Landesrecht zugelassen)
Betreuung zu Hause, Begleitung außer Haus
Tagespflege (Mitfinanzierung von Eigenanteilen)
Hauswirtschaftliche Hilfe über anerkannte Dienste
🧩 Weitere Entlastungsleistungen im Überblick
1) Verhinderungspflege (Ersatzpflege)
Wenn Sie krank sind, Termine haben oder Urlaub brauchen, übernimmt die Pflegekasse Kosten für eine Ersatzpflege (zu Hause oder teilstationär).
Seit 1. Juli 2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget mit der Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € – flexibel nutzbar. Leistungen aus dem 1. Halbjahr 2025 werden angerechnet.
👉 Weiterführend: Verhinderungspflege – so nutzen Sie Ihr Budget optimal.
2) Kurzzeitpflege
Vorübergehende stationäre Pflege (z. B. nach Krankenhaus) zur Entlastung oder Überbrückung. Ab 1. Juli 2025 über das gemeinsame Budget (s. o.) abgedeckt.
3) Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst)
Monatliche Zuschüsse für pflegerische Einsätze eines Pflegedienstes zu Hause; kombinierbar mit Pflegegeld (Kombinationsleistung). Beträge steigen mit dem Pflegegrad. (Aktuelle Übersicht je Pflegekasse/BMG beachten.)
4) Pflegehilfsmittel
Zum Verbrauch bestimmt: 42 € monatlich (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen).
Technische Hilfsmittel: Kostenübernahme nach Indikation, ggf. Zuzahlung.
🧾 So beantragen Sie Entlastungsleistungen – Schritt für Schritt
Pflegekasse kontaktieren (gehört zur Krankenkasse).
Zugelassene Anbieter auswählen (Liste bei Pflegekasse/Kommune).
Leistung nutzen & Nachweise einreichen – Erstattung oder Direktabrechnung durch den Dienst.
Fristen beachten: Entlastungsbetrag bis 30. Juni des Folgejahres verbrauchen.
🌼 Warum diese Leistungen so wichtig sind
Entlastungsleistungen stabilisieren Ihre Gesundheit, schaffen Atempausen und sichern eine verlässliche Versorgung. Wer Unterstützung annimmt, pflegt länger und besser – ohne sich selbst zu verausgaben.
Nutzen Sie, was Ihnen zusteht: Entlastungsbetrag (131 € mtl.), Verhinderungs-/Kurzzeitpflege im flexiblen Budget, Pflegesachleistungen und Pflegehilfsmittel. Mit diesen Bausteinen bleibt Pflege machbar – menschlich und nachhaltig.



