Zuverlässige Betreuung zu Hause – mit geprüften Betreuungskräften aus Polen

zuverlässig, rechtssicher und nah am Menschen

Zuhause älter werden - eine wachsende Herausforderung

Wir alle werden älter – und viele von uns wünschen sich, auch im Alter so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu leben. Doch genau das ist in Deutschland eine große Herausforderung. Der demographische Wandel stellt Familien und Pflegekräfte vor enorme Aufgaben.

Die Politik hat mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz bereits Verbesserungen eingeführt, um die Pflege zu Hause zu erleichtern. Doch die Realität zeigt: Die Leistungen reichen in vielen Fällen nicht aus.

Die Rolle der Familie

Nach wie vor bleibt die Familie der wichtigste „Pflegedienst“ in Deutschland. Ende 2023 wurden rund 4,9 Millionen Menschen zu Hause betreut – Tendenz steigend (Quelle: Destatis). Dieses Engagement ist wertvoll, bedeutet für die Angehörigen jedoch oft eine enorme körperliche und seelische Belastung.

Damit ist in vielen Fällen die Mithilfe und das Engagement der Familie unverzichtbar. Die Familie ist und bleibt soweit noch der größte „Pflegedienst“ in Deutschland. Rund 4,9 Mio. Pfl egebedürftige wurden Ende 2023 zuhause gepflegt (Quelle: Destatis), mit steigender Tendenz. Dieses Engagement bedeutet für die Angehörigen mitunter schwere körperliche und seelische Belastungen durch die häusliche Betreuung

Das Dilemma der Angehörigen

  • Einerseits ist es Partnern oder Familienmitgliedern kaum möglich, eine 24-Stunden-Betreuung allein zu leisten.

  • Andererseits wünschen sich alle, dass ihre Liebsten in vertrauter Umgebung bleiben können.

Alltagstaugliche Lösungen sind gefragt

Genau hier braucht es verlässliche, bezahlbare und menschliche Unterstützung. Eine Betreuung, die den Wunsch nach einem Leben zu Hause erfüllt und Angehörige spürbar entlastet.

Alltagshilfen, die Lebensfreude zurückbringen

Unsere pflegeunterstützenden Alltagshilfen – vielfach erfahrene Betreuungskräfte aus Polen – bieten eine zuverlässige, bezahlbare und legale Möglichkeit, Ihre Angehörigen zu Hause gut versorgt zu wissen.

Neben der reinen Unterstützung im Haushalt schenken sie vor allem eines: Zeit, Nähe und Gesellschaft. Gerade ältere Menschen leiden häufig unter Einsamkeit. Unsere Alltagshilfen helfen, Fähigkeiten zu erhalten und den Alltag wieder abwechslungsreich zu gestalten – angepasst an die persönlichen Bedürfnisse und den Gesundheitszustand

Ob gemeinsame Spaziergänge, ein Besuch in der Kirche oder gemütliche Lesestunden zu Hause: Kleine Momente machen den Unterschied. Sie bringen wieder Freude in den Alltag und schenken Angehörigen die Sicherheit, dass ihre Liebsten gut begleitet sind.

Rechtlich ist diese Form der Betreuung durch die EU-Dienstleistungsfreiheit abgesichert. Wir arbeiten ausschließlich mit geprüften Partnern zusammen – so können Sie sich darauf verlassen, dass alles transparent und legal verläuft.

Unser Versprechen: Gemeinsam finden wir die Betreuungskraft, die am besten zu Ihnen und Ihrer Familie passt.

attendus® hat sich bewusst für nur einen einzigen Kooperationspartner entschieden.

Weshalb? Durch die Konzentration auf einen Partner haben wir mehr Möglichkeiten, die vertraglichen Bedingungen zu Ihren Gunsten zu optimieren.

Wichtiger Hinweis

Begriffe wie 24-Stunden-Pflege oder 24h-Betreuung haben sich im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert und werden häufig zur Orientierung und Internetrecherche verwendet. Sie stehen sinngemäß für eine häusliche Betreuung mit flexibler Präsenz – nicht jedoch für eine tatsächliche Rund-um-die-Uhr-Arbeitszeit.

Selbstverständlich gelten auch in diesem Betreuungsmodell die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen. Pausen- und Ruhezeiten werden eingehalten – die Betreuung erfolgt im Rahmen eines vertretbaren, fairen Arbeitszeitmodells.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu den gesetzlichen Grundlagen und zur praktischen Umsetzung einer fairen und zuverlässigen Betreuung zu Hause.

Der Ablauf.

In 3 Schritten zur häuslichen Betreuungskraft für die 24-Stunden-Pflege.

1.

KONTAKTAUFNAHME

2.

ANFORDERUNGSPROFIL 
PERSONALVORSCHLÄGE

3.

 BETREUUNGSBEGINN