Mit welchem Pflegegrad bekomme ich 2024 welche Leistung bei einer häuslichen Pflege?

Pflegegeld und Pflegesachleistung bei einer ambulanten Pflege
Inhaltsverzeichnis

Das deutsche Pflegesystem bietet Menschen in allen Pflegegraden maßgeschneiderte Unterstützung, die je nach Bedarf von ambulanten Leistungen bis hin zu stationären Angeboten reicht. Wichtig ist, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die verschiedenen Optionen kennen, um die bestmögliche Betreuung zu gewährleisten. Besonders hilfreich sind Beratungsgespräche, die ab Pflegegrad 2 verpflichtend in Anspruch genommen werden müssen. So können Betroffene die für ihre Situation optimalen Leistungen erhalten und das Leben trotz Pflegebedürftigkeit so angenehm wie möglich gestalten.

Was sind Pflegegrade?

Seit der Pflegereform 2017 wird in Deutschland nicht mehr zwischen Pflegestufen, sondern zwischen fünf Pflegegraden unterschieden. Dabei bezieht sich der Pflegegrad auf die Schwere der Einschränkungen in der Selbstständigkeit und den Pflegebedarf einer Person. Die Einstufung erfolgt nach einem Punktesystem, das von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder von MEDICPROOF (bei Privatversicherten) ermittelt wird. Die Einteilung reicht von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege).

Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Personen mit Pflegegrad 1 haben noch relativ geringe Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit. Sie benötigen nur in bestimmten Bereichen Hilfe, können aber den Alltag weitgehend selbstständig gestalten. Dennoch haben auch diese Personen Anspruch auf Unterstützung, insbesondere in präventiven Bereichen.

Leistungen bei Pflegegrad 1:

Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich, die für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden können, z. B. für Haushaltshilfen oder Betreuung.

Pflegehilfsmittel: Bis zu 40 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Betteinlagen.

Hausnotruf bis zu 25,50 Euro (Pflegegrade 1-5).

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Einmaliger Zuschuss von bis zu 4.000 Euro, z. B. für den Einbau eines barrierefreien Bads.

Beratungsgespräche: Beratungsleistungen zur Pflege, jedoch keine verpflichtenden Pflegeberatungen wie in höheren Pflegegraden.

Es besteht jedoch kein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in Pflegegrad 1.

Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Ab Pflegegrad 2 ist die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit erheblich. Die Betroffenen benötigen regelmäßig Unterstützung im Alltag, insbesondere bei der Körperpflege, der Mobilität oder bei der Ernährung.

Leistungen bei Pflegegrad 2:

Pflegegeld: 332 Euro monatlich bei häuslicher Pflege durch Angehörige.

Pflegesachleistungen: 761 Euro monatlich für professionelle Pflege durch ambulante Pflegedienste.

Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 Euro jährlich für die Pflegevertretung, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist.

Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Wie bei Pflegegrad 1.

Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Personen mit Pflegegrad 3 benötigen intensive Unterstützung in vielen Lebensbereichen. Oftmals ist es für pflegende Angehörige eine große Herausforderung, die Pflege alleine zu stemmen.

Leistungen bei Pflegegrad 3:

Pflegegeld: 573 Euro monatlich.

Pflegesachleistungen: 1.432 Euro monatlich für professionelle Pflege.

Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich.

Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 Euro jährlich.

Zusätzlich gibt es weiterhin die Unterstützung durch Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Menschen mit Pflegegrad 4 sind schwer pflegebedürftig und benötigen umfassende Betreuung und Unterstützung in nahezu allen Lebensbereichen. Viele dieser Menschen sind auf eine kontinuierliche Pflege angewiesen.

Leistungen bei Pflegegrad 4:

Pflegegeld: 765 Euro monatlich.

Pflegesachleistungen: 1.778 Euro monatlich.

Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich.

Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 Euro jährlich.

Die gleichen Leistungen für Pflegehilfsmittel und Wohnungsanpassungen gelten auch in diesem Pflegegrad.

Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen

Pflegegrad 5 wird Menschen zugewiesen, die eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit haben und zusätzlich einen außergewöhnlich hohen Pflegebedarf, etwa durch besondere Anforderungen bei der Betreuung.

Leistungen bei Pflegegrad 5:

Pflegegeld: 947 Euro monatlich.

Pflegesachleistungen: 2.200 Euro monatlich.

Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich.

Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 Euro jährlich.

Die Leistungen für Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bleiben unverändert.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

Liebe Interessentin, lieber Interessent,

mein Name ist Sarah Rogalla-Schwertfeger. Meist bin ich Ihre erste Ansprechpartnerin. Gerne beantworte ich Ihre Fragen.

Ihre Sarah Rogalla-Schwertfeger