Viele Angehörige übernehmen liebevoll die Pflege von Familienmitgliedern – häufig neben Beruf und eigenem Alltag. Damit diese wichtige Unterstützung honoriert wird, gibt es das Pflegegeld.
In diesem Artikel erfahren Sie, wer Anspruch hat, wie Sie Pflegegeld beantragen und welche Beträge 2025 gelten.
🏠 Was ist Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung, die an pflegebedürftige Menschen gezahlt wird, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder Freunde erfolgt – also nicht durch einen professionellen Pflegedienst.
Der Pflegebedürftige kann das Geld frei an seine pflegenden Angehörigen weitergeben – als Anerkennung oder zur Unterstützung für ihren Einsatz.
👩🦳 Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Pflegegeld erhält jede Person, die
einen anerkannten Pflegegrad (2 bis 5) hat,
zu Hause gepflegt wird (nicht stationär),
von einer privaten Person (z. B. Angehörige, Freunde, Nachbarn) betreut wird.
Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld, können aber den Entlastungsbetrag (131 €) nutzen.
📋 Pflegegeld nach Pflegegrad (Stand 2025)
Pflegegrad Pflegegeld pro Monat
2 347 €
3 599 €
4 800 €
5 990 €
💡 Tipp:
Das Pflegegeld kann auch mit Pflegesachleistungen kombiniert werden, wenn Sie zusätzlich einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.
🧾 Wie Sie Pflegegeld beantragen
Das Pflegegeld wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss beantragt werden.
So gehen Sie vor:
Antrag auf Pflegegrad stellen – bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) – zur Feststellung des Pflegegrades.
Bescheid abwarten – mit dem festgelegten Pflegegrad.
Pflegegeld wird rückwirkend ab Antragstellung ausgezahlt, sobald der Pflegegrad anerkannt ist.
👉 Hinweis:
Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, da Leistungen rückwirkend nur ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden.
🧾 Auszahlung und Verwendung
Das Pflegegeld wird monatlich an die pflegebedürftige Person überwiesen. Diese kann frei entscheiden, ob und wie sie das Geld an pflegende Angehörige weitergibt – häufig wird es als Anerkennung oder Aufwandsentschädigung genutzt.
💬 Beispiel:
Frau Schneider pflegt ihre Mutter (Pflegegrad 3) zu Hause. Ihre Mutter erhält 599 € Pflegegeld im Monat und überweist das Geld an Frau Schneider als Dankeschön für ihre Hilfe.
🧩 Kombination mit anderen Leistungen
Neben dem Pflegegeld können Sie weitere Leistungen nutzen:
Verhinderungspflege: Wenn Sie eine Auszeit brauchen (z. B. Urlaub, Krankheit)
Kurzzeitpflege: Bei vorübergehender stationärer Pflege
Entlastungsbetrag (131 €): Für Haushaltshilfen, Betreuung oder Alltagsbegleiter
Pflegehilfsmittel: Monatlich bis zu 42 € für z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel
Mehr Informationen finden Sie in unserem Beitrag
👉 Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
⚖️ Steuern & Sozialversicherung
Pflegegeld selbst ist steuerfrei.
Pflegende Angehörige können zusätzlich sozial abgesichert werden, wenn sie:
mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen,
nicht mehr als 30 Stunden berufstätig sind,
und die Pflege über mindestens zwei Monate im Jahr erfolgt.
In diesem Fall zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für Sie – das kann sich später deutlich positiv auf Ihre Altersvorsorge auswirken.
❤️ Pflegegeld ist Anerkennung und Entlastung zugleich
Das Pflegegeld ist mehr als nur eine finanzielle Hilfe – es ist eine Form der Wertschätzung für Ihren Einsatz.
Mit dem richtigen Pflegegrad und einem gut organisierten Antrag können Sie die Pflege Ihres Angehörigen besser planen und finanzielle Entlastung schaffen.
Scheuen Sie sich nicht, Beratung bei der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt in Anspruch zu nehmen – es lohnt sich.
🔗 Weiterführende Artikel auf PflegeBlog24:
Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt erklärt
Verhinderungspflege: Auszeit für pflegende Angehörige



