Pflegegrade 1-5, Eine Übersicht der Pflegeversicherungsleistungen in der häuslichen Pflege für 2024

Pflegegrade 1-5
Inhaltsverzeichnis
[et_pb_section][et_pb_row][et_pb_column type=“4_4″][et_pb_text]

Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Beschreibung: Leichte Einschränkungen; Personen benötigen nur gelegentlich Hilfe.

Leistungen:

  • Entlastungsbetrag: 125 € monatlich (z. B. für Haushaltshilfen)
  • Pflegehilfsmittel: Bis zu 40 € monatlich (z. B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe)
  • Hausnotruf: Bis zu 25,50 €
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Einmaliger Zuschuss bis zu 4.000 € (z. B. barrierefreies Bad)

Beratungsgespräche: Freiwillige Beratung zur Pflege

Kein Anspruch: auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen

Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Beschreibung: Deutlichere Einschränkungen; regelmäßige Unterstützung in Körperpflege, Mobilität und Ernährung nötig.

Leistungen:

  • Pflegegeld: 332 € monatlich (bei Pflege durch Angehörige)
  • Pflegesachleistungen: 761 € monatlich (für professionelle Pflege)
  • Entlastungsbetrag: 125 € monatlich
  • Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 € jährlich (bei Verhinderung der Hauptpflegeperson)
  • Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: wie bei Pflegegrad 1

Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Beschreibung: Umfangreiche Unterstützung in vielen Lebensbereichen erforderlich.

Leistungen:

  • Pflegegeld: 573 € monatlich
  • Pflegesachleistungen: 1.432 € monatlich
  • Entlastungsbetrag: 125 € monatlich
  • Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 € jährlich
  • Pflegehilfsmittel: Bis zu 40 € monatlich
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.000 € jährlich

Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Beschreibung: Umfassende Betreuung und Unterstützung in nahezu allen Bereichen erforderlich.

Leistungen:

  • Pflegegeld: 765 € monatlich
  • Pflegesachleistungen: 1.778 € monatlich
  • Entlastungsbetrag: 125 € monatlich
  • Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 € jährlich
  • Pflegehilfsmittel und Wohnungsanpassungen: wie in den vorherigen Pflegegraden

Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen

Beschreibung: Höchste Pflegebedürftigkeit mit besonderen Anforderungen an die Betreuung.

Leistungen:

  • Pflegegeld: 947 € monatlich
  • Pflegesachleistungen: 2.200 € monatlich
  • Entlastungsbetrag: 125 € monatlich
  • Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 € jährlich
  • Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: wie bei den anderen Pflegegraden
[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section]

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

Liebe Interessentin, lieber Interessent,

mein Name ist Sarah Rogalla-Schwertfeger. Meist bin ich Ihre erste Ansprechpartnerin. Gerne beantworte ich Ihre Fragen.

Ihre Sarah Rogalla-Schwertfeger