Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Beschreibung: Leichte Einschränkungen; Personen benötigen nur gelegentlich Hilfe.
Leistungen:
- Entlastungsbetrag: 125 € monatlich (z. B. für Haushaltshilfen)
- Pflegehilfsmittel: Bis zu 40 € monatlich (z. B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe)
- Hausnotruf: Bis zu 25,50 €
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Einmaliger Zuschuss bis zu 4.000 € (z. B. barrierefreies Bad)
Beratungsgespräche: Freiwillige Beratung zur Pflege
Kein Anspruch: auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen
Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Beschreibung: Deutlichere Einschränkungen; regelmäßige Unterstützung in Körperpflege, Mobilität und Ernährung nötig.
Leistungen:
- Pflegegeld: 332 € monatlich (bei Pflege durch Angehörige)
- Pflegesachleistungen: 761 € monatlich (für professionelle Pflege)
- Entlastungsbetrag: 125 € monatlich
- Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 € jährlich (bei Verhinderung der Hauptpflegeperson)
- Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: wie bei Pflegegrad 1
Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Beschreibung: Umfangreiche Unterstützung in vielen Lebensbereichen erforderlich.
Leistungen:
- Pflegegeld: 573 € monatlich
- Pflegesachleistungen: 1.432 € monatlich
- Entlastungsbetrag: 125 € monatlich
- Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 € jährlich
- Pflegehilfsmittel: Bis zu 40 € monatlich
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.000 € jährlich
Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Beschreibung: Umfassende Betreuung und Unterstützung in nahezu allen Bereichen erforderlich.
Leistungen:
- Pflegegeld: 765 € monatlich
- Pflegesachleistungen: 1.778 € monatlich
- Entlastungsbetrag: 125 € monatlich
- Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 € jährlich
- Pflegehilfsmittel und Wohnungsanpassungen: wie in den vorherigen Pflegegraden
Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen
Beschreibung: Höchste Pflegebedürftigkeit mit besonderen Anforderungen an die Betreuung.
Leistungen:
- Pflegegeld: 947 € monatlich
- Pflegesachleistungen: 2.200 € monatlich
- Entlastungsbetrag: 125 € monatlich
- Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 € jährlich
- Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: wie bei den anderen Pflegegraden