Die Pflege eines Angehörigen ist eine anspruchsvolle und oft kräftezehrende Aufgabe. Umso wichtiger ist es, dass pflegende Angehörige regelmäßig Pausen einlegen, um neue Energie zu tanken und ihre eigene Gesundheit zu schützen. Der bevorstehende Osterurlaub bietet eine ideale Gelegenheit für eine solche Auszeit. Dank der Verhinderungspflege können Sie sicherstellen, dass Ihr Angehöriger während Ihrer Abwesenheit zuverlässig zu Hause versorgt wird. Attendus steht Ihnen dabei als kompetenter Partner zur Seite.
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, eine Vertretung zu organisieren, wenn sie vorübergehend verhindert sind – sei es aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Verpflichtungen (ab Pflegegrad 2). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt das jährliche Budget für die Verhinderungspflege 1.685 Euro. Zusätzlich können bis zu 843 Euro aus ungenutzten Mitteln der Kurzzeitpflege übertragen werden, sodass insgesamt bis zu 2.528 Euro pro Jahr zur Verfügung stehen. Ab dem 1. Juli 2025 wird durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt, das flexibel genutzt werden kann.
Urlaubsvertretung (Verhinderungspflege) | BMG
Warum jetzt den Osterurlaub planen?
Der Osterurlaub 2025 fällt in die Zeit vor der Einführung des neuen Entlastungsbudgets im Juli. Daher gelten für Reisen im Frühjahr die aktuellen Regelungen der Verhinderungspflege. Eine frühzeitige Planung ermöglicht es Ihnen, die bestehenden Budgets optimal zu nutzen und eine passende Vertretung für die Versorgung Ihres Angehörigen zu organisieren.
Wie unterstützt Sie Attendus dabei?
Attendus ist spezialisiert auf die Vermittlung von häuslichen Pflegehilfen und bietet bundesweit zuverlässige Unterstützung an. Das Team von Attendus hilft Ihnen dabei, eine qualifizierte Ersatzpflege zu finden, die individuell auf die Bedürfnisse Ihres Angehörigen abgestimmt ist. So können Sie beruhigt Ihren Urlaub genießen, in dem Wissen, dass Ihr Angehöriger in guten Händen ist.
Schritte zur Inanspruchnahme der Verhinderungspflege mit Attendus:
Frühzeitige Kontaktaufnahme: Setzen Sie sich rechtzeitig mit Attendus in Verbindung, um Ihren Bedarf zu besprechen und eine geeignete Betreuungskraft zu finden.
Antragstellung bei der Pflegekasse: Stellen Sie einen Antrag auf Verhinderungspflege bei der zuständigen Pflegekasse. Attendus unterstützt Sie gerne bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen.
Organisation der Ersatzpflege: In Zusammenarbeit mit Attendus wird die Ersatzpflege geplant und organisiert, sodass ein reibungsloser Übergang gewährleistet ist.
Genießen Sie Ihre Auszeit: Nutzen Sie den Osterurlaub, um sich zu erholen und neue Kraft zu schöpfen, während Ihr Angehöriger professionell betreut wird.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verhinderungspflege wurden zuletzt angepasst, um pflegende Angehörige weiter zu entlasten. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt das jährliche Budget für die Verhinderungspflege 1.685 Euro. Zusätzlich können bis zu 843 Euro aus ungenutzten Mitteln der Kurzzeitpflege übertragen werden, sodass insgesamt bis zu 2.528 Euro pro Jahr zur Verfügung stehen. Ab dem 1. Juli 2025 wird durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt, das flexibel genutzt werden kann.
Nutzen Sie die Möglichkeiten der Verhinderungspflege und planen Sie Ihren Osterurlaub 2025 mit der Unterstützung von Attendus. So können Sie sich erholen und gleichzeitig sicherstellen, dass Ihr Angehöriger bestens versorgt ist.