Pflegegeld für häusliche Pflege
Pflegegeld wird gewährt, wenn die Pflege zu Hause selbst organisiert wird, z. B. durch Angehörige. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.
Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat (2025) |
1 | Kein Anspruch |
2 | 347 Euro |
3 | 599 Euro |
4 | 800 Euro |
5 | 990 Euro |
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege dient der Vertretung der Hauptpflegeperson, wenn diese zeitweise verhindert ist. Voraussetzung ist, dass die Pflege weiterhin zu Hause erfolgt.
- Budget 2025:
- 1.685 Euro pro Jahr (ab Pflegegrad 2)
- Zusätzlich bis zu 843 Euro aus ungenutzten Mitteln der Kurzzeitpflege können verwendet werden.
- Maximales Budget: 2.528 Euro
- Ab 1. Juli 2025:
- Volle Übertragung des Kurzzeitpflegebudgets möglich.
- Maximales Budget: 3.539 Euro
Die Wartezeit für die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege ( bisher 6 Monate ) entfällt ab 2025.