Die Pflegeversicherung gewährt finanzielle Förderungen für bauliche Anpassungen und die Ausstattung des Wohnumfeldes von pflegebedürftigen Menschen. Pro Maßnahme können Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro beantragt werden. Ziel dieser Unterstützung ist es, die Pflege im häuslichen Umfeld zu erleichtern, die Lebensqualität zu erhöhen und die Selbstständigkeit der Betroffenen zu fördern.
Ziel und Vorteile der Wohnraumanpassung
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen tragen dazu bei, das Leben für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen deutlich zu erleichtern. Sie können Barrieren im Alltag abbauen, die Sicherheit erhöhen und den Pflegeaufwand reduzieren. Beispiele sind der Einbau eines Treppenlifts, die Installation eines höhenverstellbaren Bettes oder die barrierefreie Umgestaltung des Badezimmers.
Voraussetzungen für die Förderung
Um einen Zuschuss für solche Maßnahmen von der Pflegekasse zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:
- Pflegegrad als Grundvoraussetzung: Der Pflegebedürftige muss über einen anerkannten Pflegegrad verfügen.
- Erfüllung eines der folgenden Ziele:
- Die Maßnahme ermöglicht überhaupt erst eine Pflege im häuslichen Umfeld.
- Sie erleichtert die häusliche Pflege und entlastet sowohl die Pflegeperson als auch den Pflegebedürftigen spürbar.
- Die Anpassung erlaubt es der pflegebedürftigen Person, ein selbstbestimmteres und unabhängigeres Leben zu führen.
Beantragung und Umsetzung
Der Antrag auf Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wird direkt bei der Pflegekasse gestellt. Es ist ratsam, vor Beginn der Arbeiten die Zustimmung der Kasse einzuholen. Oftmals wird zusätzlich eine Beratung durch Experten empfohlen, um die Maßnahmen optimal an die individuellen Bedürfnisse anzupassen.
Mehr zur Wohnraumanpassung unter: Zuschüsse zur Wohnungsanpassung | BMG