Verhinderungspflege 2025 – Ihre Auszeit als pflegende Angehörige

Verhinderungspflege zu Hause
Inhaltsverzeichnis

Pflegende Angehörige leisten Tag für Tag Beeindruckendes – oft rund um die Uhr. Doch auch Sie brauchen Zeit, um Kraft zu tanken oder einfach einmal durchzuatmen.

Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege: eine Leistung der Pflegeversicherung, die Ihnen eine kurzfristige Entlastung von der Pflege ermöglicht, ohne dass Ihr Angehöriger auf Betreuung verzichten muss.

💡 Was bedeutet Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege (auch „Ersatzpflege“ genannt) unterstützt Pflegepersonen, wenn sie vorübergehend ausfallen – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder Erschöpfung.

In dieser Zeit übernimmt eine andere Person oder ein Pflegedienst die Pflege, und die Pflegekasse trägt die Kosten bis zu einem gesetzlich festgelegten Betrag.

💶 Verhinderungspflege 2025: neue Regelung und Beträge

Zum 1. Juli 2025 wurde das System vereinfacht: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengeführt.

Zeitraum            Regelung            Maximaler Betrag

1. Januar – 30. Juni 2025            Übergangsregelung: bisheriges System (1.612 € Verhinderungspflege + bis zu 806 € Kurzzeitpflege) bis 2.418 € pro Jahr

Ab 1. Juli 2025 Neues, gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege   bis 3.539 € pro Jahr

➡️ Dieses Budget können Sie frei kombinieren – ganz gleich, ob Sie nur stundenweise Entlastung benötigen oder mehrere Wochen Ersatzpflege planen.

🧾 Voraussetzungen für die Verhinderungspflege

Damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt, gilt Folgendes:

Der Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad 2.

Die Pflege findet in häuslicher Umgebung statt (nicht im Heim).

Eine Hauptpflegeperson (z. B. ein Angehöriger, Freund oder Nachbar) ist grundsätzlich benannt – eine sechsmonatige Vorpflegezeit ist nicht mehr erforderlich.

Diese Änderung erleichtert den Zugang erheblich, insbesondere für Angehörige, die erst seit Kurzem pflegen.

👩‍⚕️ Wer darf die Ersatzpflege übernehmen?

Die Ersatzpflege kann durch verschiedene Personen erfolgen:

Verwandte oder Bekannte,

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer,

Ambulante Pflegedienste,

Attendus

Kurzzeitpflegeeinrichtungen.

Wenn nahe Angehörige (z. B. Kinder oder Geschwister) die Ersatzpflege übernehmen, erstattet die Pflegekasse Fahrtkosten und Verdienstausfall.

Bei professionellen Pflegediensten erfolgt die direkte Abrechnung mit der Kasse.

⏱️ Dauer und Nutzung

Die Verhinderungspflege kann für bis zu acht Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Sie ist flexibel nutzbar – stundenweise, tageweise oder über längere Zeiträume.

💬 Beispiel:

Sie möchten zwei Wochen in den Urlaub fahren und zusätzlich an einzelnen Tagen stundenweise Unterstützung.

Beides lässt sich über das gleiche Jahresbudget abrechnen.

📞 Beantragung der Verhinderungspflege

Kontaktieren Sie die Pflegekasse Ihres Angehörigen.

Teilen Sie den Zeitraum und die Ersatzpflegeperson mit.

Reichen Sie Rechnungen oder Belege nach Abschluss ein.

Viele Pflegekassen bieten inzwischen Onlineformulare oder digitale Einreichungsmöglichkeiten an.

🤝 Kombination mit anderen Leistungen

Die Verhinderungspflege lässt sich kombinieren mit:

Pflegegeld: Wird bei mehr als 8 Stunden Ersatzpflege pro Tag zur Hälfte weitergezahlt.

Entlastungsbetrag (131 € monatlich): Für Haushaltshilfe oder Betreuung.

Pflegehilfsmittel: Monatlich bis 42 € für Verbrauchsartikel.

🌺 Warum Ihre Auszeit wichtig ist

Pflege ist anspruchsvoll – körperlich wie seelisch.

Eine regelmäßige Pause hilft Ihnen, gesund und ausgeglichen zu bleiben.

Die Verhinderungspflege sorgt dafür, dass Sie sich erholen können, während Ihr Angehöriger gut versorgt bleibt.

💚 Denken Sie daran: Selbstfürsorge ist Teil guter Pflege.

❤️Die Verhinderungspflege ist eine der wertvollsten Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige.

Dank der Reform 2025 ist sie flexibler, leichter zugänglich und finanziell besser ausgestattet.

Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Kraft zu tanken – Sie haben sie verdient.

🔗 Weiterführende Artikel:

Pflegegeld für Angehörige – Alles, was Sie wissen müssen

 

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