Pflege zu Hause ist für viele Familien eine Herausforderung. Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung, die pflegenden Angehörigen ermöglicht, sich eine Auszeit zu nehmen, ohne dass die Versorgung des Pflegebedürftigen leidet. Ab dem 1. Juli 2025 treten weitreichende Änderungen in Kraft, die das Thema Verhinderungspflege für Betroffene deutlich verbessern und vereinfachen sollen. In diesem Artikel erklären wir ausführlich, was sich genau ändert, wie Sie von den neuen Regelungen profitieren können und worauf Sie achten sollten.
Was ist Verhinderungspflege?
Bevor wir auf die Neuerungen eingehen, kurz zur Erklärung: Verhinderungspflege ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung, die dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die Hauptpflegeperson — meist ein Angehöriger — vorübergehend verhindert ist, z. B. wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzperson die Pflege. Die Pflegekasse zahlt hierfür eine finanzielle Unterstützung.
Die bisherigen Regelungen – kurz zusammengefasst
Bisher konnten Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 für maximal 6 Wochen im Jahr Verhinderungspflege beantragen. Das Budget lag bei bis zu 1.612 Euro pro Jahr, zusätzlich zu anderen Leistungen wie der Kurzzeitpflege. Voraussetzung war außerdem, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate vor der Verhinderung gepflegt hatte (sogenannte Vorpflegezeit).
Die großen Änderungen ab 1. Juli 2025
1. Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Das bisher getrennte Budget für Verhinderungspflege (1.685 Euro) und Kurzzeitpflege (1.854 Euro) wird zu einem gemeinsamen Budget von 3.539 Euro pro Kalenderjahr zusammengelegt. Das bedeutet, Pflegebedürftige können flexibel entscheiden, wie sie die Mittel auf die beiden Leistungen aufteilen — ganz nach ihrem individuellen Bedarf. Wer also beispielsweise keine Kurzzeitpflege benötigt, kann die gesamte Summe für Verhinderungspflege nutzen.
2. Anspruchsdauer wird von 6 auf 8 Wochen verlängert
Die maximale Bezugsdauer der Verhinderungspflege erhöht sich von 42 Tagen auf 56 Tage (8 Wochen) pro Jahr. Damit haben pflegende Angehörige künftig mehr Flexibilität und mehr Zeit, sich zu erholen oder wichtige Termine wahrzunehmen.
3. Wegfall der Vorpflegezeit
Bisher war es Pflicht, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate betreut hat, bevor Verhinderungspflege beantragt werden konnte. Diese Regelung entfällt ab Juli 2025. Das erleichtert den Zugang zu Verhinderungspflege insbesondere in akuten Situationen oder wenn die Pflege erst kürzlich begonnen hat.
4. Höhere Vergütung für Ersatzpflegepersonen
Für Ersatzpflegepersonen, die nahe Angehörige sind, steigt die Vergütung auf das Doppelte des monatlichen Pflegegeldes. Das bedeutet konkret: Wer beispielsweise einen Pflegegrad 3 mit einem Pflegegeld von 545 Euro erhält, bekommt als Ersatzpflegeperson maximal 1.090 Euro pro Monat (bzw. anteilig für die Verhinderungszeit). Das ist eine deutliche finanzielle Anerkennung für die oft ehrenamtliche Leistung der Angehörigen.
5. Vereinfachte Antragsstellung
Das neue gemeinsame Jahresbudget kann mit nur einem Antrag bei der Pflegekasse beantragt werden — eine große Erleichterung gegenüber der bisherigen Praxis, wo Verhinderungs- und Kurzzeitpflege separat beantragt werden mussten. Außerdem entfallen einige bürokratische Hürden, um die Nutzung der Leistungen flexibler zu gestalten.
Wer kann Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
Ab dem 1. Juli 2025 haben alle Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 Anspruch auf Verhinderungspflege. Die Pflegeperson muss nicht mehr zwingend sechs Monate vorab gepflegt haben. Die Verhinderungspflege kann sowohl durch professionelle Pflegekräfte als auch durch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte übernommen werden. Wichtig ist, dass die Ersatzpflege nicht von der gleichen Person geleistet wird, die sonst die Hauptpflege übernimmt.
Wie wird Verhinderungspflege genutzt?
Pflegende Angehörige beantragen die Verhinderungspflege bei der Pflegekasse und legen nach der Inanspruchnahme eine Rechnung der Ersatzpflegeperson oder des Betreuungsdienstes vor. Die Pflegekasse erstattet die Kosten bis zum Höchstbetrag des gemeinsamen Budgets. Es ist auch möglich, die Verhinderungspflege stunden- oder tageweise zu nutzen, solange die Gesamtdauer von 8 Wochen pro Jahr nicht überschritten wird.
Welche Vorteile bringen die Änderungen?
Mehr finanzielle Flexibilität: Die Zusammenlegung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem Budget ermöglicht individuelle Nutzung.
Mehr Zeit für Erholung: Acht statt sechs Wochen bieten mehr Spielraum, die Pflege regelmäßig zu unterbrechen.
Niedrigere Zugangshürden: Der Wegfall der Vorpflegezeit erleichtert gerade neuen Pflegefällen den Zugang.
Faire Vergütung: Höhere Vergütung für Angehörige wertschätzt deren Engagement.
Weniger Bürokratie: Ein einziger Antrag spart Zeit und Nerven.
Wichtige Tipps für pflegende Angehörige
Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Pflegekasse über die neuen Regelungen.
Nutzen Sie die Verhinderungspflege nicht nur im Notfall, sondern planen Sie auch regelmäßige Auszeiten ein.
Dokumentieren Sie die Pflegezeiten und Leistungen der Ersatzpflegeperson sorgfältig.
Prüfen Sie, ob die Pflegekasse ein Beratungsangebot zur Verhinderungspflege anbietet.
Kombinieren Sie Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege, wenn sinnvoll, um das Jahresbudget optimal auszuschöpfen.
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