Wie und wo wird ein Pflegebett beantragt? – Eine kurze Übersicht

Krankenbett für zuhause beantragen
Inhaltsverzeichnis

Ein Pflegebett ist ein unverzichtbares Hilfsmittel für Menschen, die aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung ihre Beweglichkeit und Selbstständigkeit verloren haben. Es ermöglicht eine verbesserte Pflege im häuslichen Umfeld und unterstützt sowohl die pflegebedürftige Person als auch deren Angehörige. Doch wie und wo beantragt man ein Pflegebett? In diesem Artikel erläutern wir die wichtigsten Schritte und geben wertvolle Tipps, wie der Antrag erfolgreich gestellt werden kann.

1. Voraussetzungen für den Erhalt eines Pflegebetts

Bevor ein Pflegebett beantragt werden kann, muss festgestellt werden, ob der/die Betroffene die Voraussetzungen dafür erfüllt. Diese hängen hauptsächlich vom gesundheitlichen Zustand der Person ab, insbesondere bei:

Einschränkungen der Mobilität (z. B. durch eine chronische Erkrankung oder nach einem Unfall),

einem bestehenden Pflegegrad,

der Notwendigkeit spezieller Lagerungsmöglichkeiten zur Vorbeugung von Druckgeschwüren (Dekubitus) oder

schwerwiegenden Erkrankungen, die regelmäßige Pflege und Mobilisierung erfordern.

2. Schritt für Schritt: Wie wird ein Pflegebett beantragt?

Der Prozess zur Beantragung eines Pflegebetts gliedert sich in mehrere Schritte. Die wichtigste Anlaufstelle hierfür ist in den meisten Fällen die Pflegeversicherung oder die Krankenkasse.

a) Ärztliche Verordnung einholen

Das Pflegebett wird als ein sogenanntes Hilfsmittel angesehen. Um es zu beantragen, benötigt man eine ärztliche Verordnung. Der Hausarzt oder Facharzt erstellt diese, nachdem er den Bedarf anhand des gesundheitlichen Zustands beurteilt hat. Wichtig ist, dass auf der Verordnung klar hervorgeht, warum das Pflegebett medizinisch notwendig ist.

Tipp: Besprechen Sie den genauen Bedarf mit dem Arzt. Es gibt unterschiedliche Pflegebettmodelle, die auf spezielle Bedürfnisse zugeschnitten sind (z. B. elektrische Höhenverstellung, Seitengitter zur Sturzvermeidung).

b) Antrag bei der Krankenkasse oder Pflegekasse stellen

Mit der ärztlichen Verordnung wendet man sich an die zuständige Krankenkasse (bei rein medizinischer Notwendigkeit) oder an die Pflegekasse (wenn bereits ein Pflegegrad vorliegt). Der Antrag kann schriftlich oder online eingereicht werden. In vielen Fällen bieten die Kassen Formulare an, die auszufüllen sind.

Krankenkasse: Zuständig, wenn das Pflegebett zur Behandlung einer akuten oder chronischen Erkrankung benötigt wird.

Pflegekasse: Zuständig, wenn die Notwendigkeit eines Pflegebetts durch einen bestehenden Pflegegrad begründet wird.

Wichtige Unterlagen: Neben der ärztlichen Verordnung sollten dem Antrag Informationen über den Pflegegrad, falls vorhanden, und eventuell ein Pflegedienstbericht beigefügt werden. Dies beschleunigt die Bearbeitung.

c) Kostenübernahme und Eigenanteil

Die Krankenkasse bzw. Pflegekasse prüft den Antrag und entscheidet, ob sie die Kosten für das Pflegebett übernimmt. In den meisten Fällen werden die Kosten zu 100 % gedeckt, wenn das Bett als Hilfsmittel anerkannt wird. Allerdings gibt es einige Ausnahmen:

Bei Standardpflegebetten entstehen für den Versicherten in der Regel keine zusätzlichen Kosten.

Bei speziellen oder individuell angepassten Betten kann ein Eigenanteil fällig werden.

Es kann auch vorkommen, dass die Krankenkasse eine Leihgabe anstelle eines Kaufs bevorzugt.

Tipp: Bei Ablehnung des Antrags lohnt sich ein Widerspruch, insbesondere wenn ein medizinischer Nachweis des Bedarfs vorliegt.

d) Lieferung und Aufbau des Pflegebetts

Wurde der Antrag genehmigt, erfolgt die Bereitstellung des Pflegebetts. Oft arbeitet die Krankenkasse mit Vertragspartnern (Sanitätshäuser oder Pflegebedarfsfirmen) zusammen, die das Bett direkt nach Hause liefern und aufbauen. Der Betroffene muss sich also nicht selbst um den Transport kümmern.

3. Wo wird ein Pflegebett beantragt?

Je nach Krankheitsbild und Pflegegrad gibt es unterschiedliche Anlaufstellen für den Antrag eines Pflegebetts. Die zwei häufigsten Optionen sind:

a) Krankenkasse

Wenn das Pflegebett aus rein medizinischen Gründen erforderlich ist (z. B. nach einer Operation oder bei chronischen Erkrankungen), ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Diese prüft den Bedarf anhand der ärztlichen Verordnung und übernimmt in der Regel die Kosten für das Pflegebett als Hilfsmittel.

b) Pflegekasse

Liegt ein Pflegegrad vor, ist die Pflegekasse zuständig. Hier sollte ein Antrag auf ein Pflegebett im Rahmen der Pflegehilfsmittel gestellt werden. Die Pflegekasse entscheidet anhand der bestehenden Pflegebedürftigkeit, ob das Bett benötigt wird.

c) Zusatzhilfen durch Sozialamt

Falls die Pflegekasse oder Krankenkasse den Antrag ablehnt und finanzielle Mittel knapp sind, kann das Sozialamt unter bestimmten Bedingungen helfen. Dies ist vor allem bei Menschen mit geringem Einkommen der Fall, die auf Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen sind.

4. Worauf sollte man beim Pflegebett achten?

Nicht jedes Pflegebett ist gleich. Je nach Bedürfnis und Pflegeaufwand gibt es unterschiedliche Modelle, die mehr oder weniger Funktionen bieten. Die wichtigsten Funktionen, die ein Pflegebett in der Regel aufweisen sollte, sind:

Höhenverstellbarkeit: Zur Erleichterung der Pflege und Mobilisierung der betroffenen Person.

Seitengitter: Um Stürze zu verhindern, besonders bei dementen oder unruhigen Patienten.

Elektrische Verstellung: Zur Anpassung von Kopf- und Fußteil, um den Komfort der Person zu verbessern.

Spezialmatratze: Besonders wichtig bei Personen mit einem erhöhten Dekubitusrisiko (Druckgeschwüre).

Besprechen Sie diese Punkte mit dem Arzt und den Pflegekräften, um sicherzustellen, dass das ausgewählte Bett den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht wird.

Ein Pflegebett kann den Alltag von pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen erheblich erleichtern. Der Weg zum Erhalt eines solchen Betts beginnt bei einer ärztlichen Verordnung und führt über die Krankenkasse oder Pflegekasse. Wichtig ist es, den Bedarf klar zu dokumentieren und gegebenenfalls Unterstützung von Pflegeberatern oder Sozialdiensten in Anspruch zu nehmen. In den meisten Fällen übernehmen die Kassen die Kosten vollständig, sodass der Antragsteller finanziell entlastet wird. Einen interessanten Leitfaden finden sie auch unter folgendem Link der Verbraucherzentrale.

Ein Pflegebett verbessert nicht nur den Komfort und die Lebensqualität des Pflegebedürftigen, sondern erleichtert auch die Arbeit der Pflegepersonen – ein unverzichtbares Hilfsmittel in der häuslichen Pflege.

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