Verhinderungspflege
Die zuverlässige und seriöse Lösung für die Betreuung zuhause
Sie pflegen Angehörige und wollen eine Auszeit nehmen?
Folgende 3 Möglichkeiten einer Verhinderungspflege/ Kurzzeitpflege bieten wir Ihnen an:
• Eine zuverlässige Betreuungskraft mit guten Deutschkenntnissen, für 10 Tage – alles inklusive für 1.612.-€ Festpreis ohne Zuschläge und ohne Reisekosten*
• Eine zuverlässige Betreuungskraft mit sehr guten Deutschkenntnissen, für 14 Tage – alles inklusive für 2.418.-€ Festpreis ohne Zuschläge und ohne Reisekosten*
• Eine individuelle Lösung, genau zugeschnitten auf Ihre Situation
(* in der Regel wird dieser Betrag komplett von der Pflegekasse übernommen. Wir beraten Sie gerne)
Verhinderungspflege für eine polnische Pflegekraft ohne Zuzahlung nutzen – das müssen Sie wissen
Verhinderungspflege ist die Urlaubs- oder Krankheitsvertretung für pflegende Angehörige:
Wenn eine Pflegeperson selbst krank wird oder zur Kur fährt, Urlaub benötigt oder sich einfach nur eine Auszeit gönnen möchte, kann sie Leistungen der Verhinderungspflege für bis zu 28 Tagen im Jahr in Anspruch nehmen.
Die Verhinderungspflege ist also eine zusätzliche Geldleistung der Pflegeversicherung, die Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse auf Antrag erhalten können.
Diese Geldleistung können Sie auch für eine polnische Pflegekraft nutzen. Auch hier erhalten Sie bis zu einer Höhe von 2.418 € pro Jahr als Zuschuss. Bei diesem Betrag haben wir zwei Beträge zusammengerechnet – wir beraten Sie gerne.
Das Problem: Viele benötigen nur vorübergehend Unterstützung, zum Beispiel während eines Urlaubes oder Krankenhausaufenthaltes. Und für 10 oder 14 Tage reist eine polnische Betreuungskraft nicht extra an.
Attendus bietet auch hier eine Lösung: Für den Betrag von 1.612.-€ erhalten Sie von unserem polnischen Kooperationspartner eine Betreuungskraft mit guten Deutschkenntnissen für 10 Tage – alles inklusive (Flat bei einer zu betreuenden Person, keine weiteren Reisekosten).
Für den Betrag von 2.418.-€ erhalten Sie sogar eine Betreuungskraft mit sehr guten Deutschkenntnissen für 14 Tage – ebenfalls alles inklusive.
Natürlich bieten wir Ihnen auch individuelle Lösungen an, die genau auf Ihre Situation zugeschnitten sind. Bitte fragen Sie dann bei uns an.
Welche Voraussetzungen bestehen, um Verhinderungspflege für polnische Pflegekräfte zu nutzen?
Die Nutzung der Verhinderungspflege ist gesetzlich an einige Bedingungen geknüpft. Selbstverständlich muss die Pflege zu Hause stattfinden.
Bei der Verhinderungspflege ist außerdem wichtig, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und die Pflege vorher seit mindestens einem halben Jahr zu Hause stattgefunden hat.
Ansonsten übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Ersatzpflege bis zu 1.612.- € jährlich. Zusätzlich kann ein Teil des Kurzzeitpflege-Budgets (Kurzzeitpflege ist die Verhinderungshilfe im Pflegeheim, also stationär) für die Verhinderungspflege genutzt werden. Damit stehen nochmal 806.-€ zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt erstattet die Pflegeversicherung also bis zu 2.418.-€ der Kosten für eine Pflegekraft aus Polen.
Wo kann ich die Verhinderungspflege für eine polnische Pflegekraft beantragen?
Um einen Antrag auf Verhinderungspflege zu stellen, genügt ein Anruf bei der Pflegeversicherung, eine Mail oder ein Blick auf deren Internetauftritt. Dort finden Sie in der Regel das Antrags-Formular als Download.
Die Anträge unterscheiden sich je nach Pflegeversicherung leicht, beinhalten jedoch immer ähnliche Fragen. Gern unterstützen wir unsere Kunden auch bei der Beantragung der Verhinderungspflege für Ihre Pflegekraft aus Polen.
Ansprüche verfallen erst nach 4 Jahren. Falls die Leistungen in den Vorjahren nicht in Anspruch genommen wurden (weil Sie es nicht wußten), können sie diese nachträglich bei der Pflegekasse beantragen.
So gehen Sie am besten vor:
- Lassen Sie sich den Antrag auf Leistungen von Ihrer Pflegekasse zusenden.
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie diesen bei Ihrer Pflegekasse ein, ohne vorab mit dieser zu diskutieren.
- Legen Sie als Nachweis die Rechnung unseres polnischen Partners bei.
- Falls Sie die kompletten 2.418.-€ erhalten wollen (also auf die Kurzzeitpflege im Heim verzichten), dann müssen Sie dies auf dem Formular angeben.
- Leistungen der Verhinderungspflege stehen Ihnen zu, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden: Also nicht vertrösten lassen!
Bundesweiter Service in der Seniorenbetreuung
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Attendus GmbH
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