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Verhinderungspflege für eine polnische Pflegekraft ohne Zuzahlung nutzen – das müssen Sie wissen

Verhinderungspflege ist die Urlaubs- oder Krankheitsvertretung für pflegende Angehörige:

Wenn eine Pflegeperson selbst krank wird oder zur Kur fährt, Urlaub benötigt oder sich einfach nur eine Auszeit gönnen möchte, kann sie Leistungen der Verhinderungspflege für bis zu 28 Tagen im Jahr in Anspruch nehmen.

Die Verhinderungspflege ist also eine zusätzliche Geldleistung der Pflegeversicherung, die Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse auf Antrag erhalten können.

Diese Geldleistung können Sie auch für eine polnische Pflegekraft nutzen. Auch hier erhalten Sie bis zu einer Höhe von 2.418 € pro Jahr als Zuschuss. Bei diesem Betrag haben wir zwei Beträge zusammengerechnet – wir beraten Sie gerne.

 

Das Problem: Viele benötigen nur vorübergehend Unterstützung, zum Beispiel während eines Urlaubes oder Krankenhausaufenthaltes. Und für 10 oder 14 Tage reist eine polnische Betreuungskraft nicht extra an.

 

Attendus bietet auch hier eine Lösung: Für den Betrag von 1.612.-€ erhalten Sie von unserem polnischen Kooperationspartner eine Betreuungskraft mit guten Deutschkenntnissen für 10 Tage – alles inklusive (Flat bei einer zu betreuenden Person, keine weiteren Reisekosten).

Für den Betrag von 2.418.-€ erhalten Sie sogar eine Betreuungskraft mit sehr guten Deutschkenntnissen für 14 Tage – ebenfalls alles inklusive.

Natürlich bieten wir Ihnen auch individuelle Lösungen an, die genau auf Ihre Situation zugeschnitten sind. Bitte fragen Sie dann bei uns an.

Welche Voraussetzungen bestehen, um Verhinderungspflege für polnische Pflegekräfte zu nutzen?

Die Nutzung der Verhinderungspflege ist gesetzlich an einige Bedingungen geknüpft. Selbstverständlich muss die Pflege zu Hause stattfinden.

Bei der Verhinderungspflege ist außerdem wichtig, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und die Pflege vorher seit mindestens einem halben Jahr zu Hause stattgefunden hat.

Ansonsten übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Ersatzpflege bis zu 1.612.- € jährlich. Zusätzlich kann ein Teil des Kurzzeitpflege-Budgets (Kurzzeitpflege ist die Verhinderungshilfe im Pflegeheim, also stationär) für die Verhinderungspflege genutzt werden. Damit stehen nochmal 806.-€ zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt erstattet die Pflegeversicherung also bis zu 2.418.-€ der Kosten für eine Pflegekraft aus Polen.

Wo kann ich die Verhinderungspflege für eine polnische Pflegekraft beantragen?

Um einen Antrag auf Verhinderungspflege zu stellen, genügt ein Anruf bei der Pflegeversicherung, eine Mail oder ein Blick auf deren Internetauftritt. Dort finden Sie in der Regel das Antrags-Formular als Download.

Die Anträge unterscheiden sich je nach Pflegeversicherung leicht, beinhalten jedoch immer ähnliche Fragen. Gern unterstützen wir unsere Kunden auch bei der Beantragung der Verhinderungspflege für Ihre Pflegekraft aus Polen.

Ansprüche verfallen erst nach 4 Jahren. Falls die Leistungen in den Vorjahren nicht in Anspruch genommen wurden (weil Sie es nicht wußten), können sie diese nachträglich bei der Pflegekasse beantragen.

So gehen Sie am besten vor:

  • Lassen Sie sich den Antrag auf Leistungen von Ihrer Pflegekasse zusenden.
  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie diesen bei Ihrer Pflegekasse ein, ohne vorab mit dieser zu diskutieren.
  • Legen Sie als Nachweis die Rechnung unseres polnischen Partners bei.
  • Falls Sie die kompletten 2.418.-€ erhalten wollen (also auf die Kurzzeitpflege im Heim verzichten), dann müssen Sie dies auf dem Formular angeben.
  • Leistungen der Verhinderungspflege stehen Ihnen zu, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden: Also nicht vertrösten lassen!
Anfrageformular für die Verhinderungspflege Variante.
Dieser Fragebogen ist Bestandteil des späteren Dienstleistungsvertrages.
Wir versichern Ihnen, dass die von Ihnen angegebenen Daten vorschriftsmäßig vertraulich behandelt werden, es gelten die aktuellen Datenschutzrichtlinien.

Hier können Sie den Fragebogen auch als PDF herunterladen.

1 Step 1

1. Allgemeine Angaben

Angaben zur pflegebedürftigen Person

Anrede:
Raucher/in


Ansprechpartners/Betreuer




Ist bereits ein ambulanter Pflegedienst beauftragt?
Wird der Pflegedienst unverändert kommen?:

Beginn / Zeitraum


Diagnosen


Bitte Entsprechendes anhaken sowie ggf. ergänzen, Danke!

andere Diagnosen:

Kommunikation


Sprachvermögen:
Hörvermögen
Sehkraft
Hilfsmittel

Orientierungsvermögen:


Zeitlich:
Örtlich:
Erkennen von Personen:

Mobilität


Transfer Bett / Rollstuhl:
Hilfsmittel in der Wohnung

Urin


Stuhlgang


Aktuelle Therapien


Hilfestellung/Betreuung beim


An- und Auskleiden:
Essen/Trinken:
Kochen:
Baden / Duschen:

rperpflege:


Gesicht:
Mundpflege:
Oberkörper:
Intimbereich:
Haare kämmen / waschen:
Rasieren:
Handpflege:

Braucht die pflegebedürftige Person Unterstützung/Hilfestellung in der Nacht? (Hinweis: ggf. können Zuschläge, zusätzliche Betreuungskräfte, kürzere Verweilzeiten o.ä. erforderlich sein, falls eine Einhaltung der vorgeschriebenen Nachtruhe nicht möglich wäre.) >>> 22:00 - 6:00 Uhr
Leben weitere Personen im Haushalt?
Benötigen selbst Hilfe, d.h. nicht nur mithelfend und entlastend tätig?

2. Anforderungen an die Betreuungskraft und Rahmenbedingungen


Wünsche und Bedürfnisse bezüglich der Betreuungskraft:

Geschlecht:
Alter:
Führerschein erwünscht bzw. erforderlich (nur, wenn ein Auto vor Ort):
Automatik?
Unbedingt und begründet Nichtraucher erforderlich:

(Bitte beachten: das Kreuz bei `ja´ schränkt die Auswahl evtl. sehr ein und die Kräfte dürfen selbstverständlich immer nur draußen rauchen, sowie keine Kettenraucher etc. …)

Durchgehender Einsatz jeweils auch über Feiertage?

Weitere Voraussetzungen, die gewünscht/benötigt werden:

Wurde eine häusliche Pflege schon sechs Monate geleistet, haben Sie darüber hinaus (ab Pflegegrad 2)noch Anspruch auf die sog. Verhinderungspflege. Diese muss bei der Pflegekasse beantragt werden und beträgt derzeit 1.612,00 € im Jahr. In diesem Zusammenhang können noch 50% des Leistungsbetrages für die Kurzzeitpflege zusätzlich für die Verhinderungspflege ausgegeben werden (bis zu 806,00 €). Damit stehen Ihnen für die jährliche Verhinderungspflege insgesamt 2.418 € zur Verfügung. (Das würde somit auch bedeuten, dass dies den Eigenanteil umgerechnet auf den Monat um 201,50 € vermindert.) Hinzu kommt, dass in der Zeit der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege auch mind. die Hälfte des Pflegegelds weitergezahlt wird

Sonstige Wünsche und Erwartungen sowie individuelle Tipps, Informationen o.ä.:

Rahmenbedingungen 


Lage:

Wohnsituation:

Einkaufsmöglichkeiten:

Ausstattung des Zimmers für den/ die Mitarbeiter/in


Ausstattung für Mitarbeiter

3. Zusätzliche Aufgaben


Haustiere:
Sollen die Haustiere mitversorgt werden?
Einkäufe:
Begleitung bei Arztbesuchen:
Waschen:
Bügeln:

4. Tagesstruktur


Morgens

Informationen zum Tagesablauf:

(Welche Arbeiten sind typisch für den jeweiligen Tagesabschnitt?)


Bitte füllen Sie noch folgende Daten aus:

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